Vermögen der Deutschen nähert sich wieder Vorkrisenrekorden

Im vierten Quartal 2021 war das Vermögen in Deutschland – exklusive Immobilien – auf einen Rekordwert von über 7,6 Billionen Euro geklettert. Dann begann mit dem russischen Einmarsch in die Ukraine im Februar 2022 die krisenhafte Konjunkturphase, die bis heute andauert und das Vermögen zunächst schrumpfen ließ. Nun aber stehen die Zeichen auf Erholung: Nach […]

Wir rufen Sie gerne zurück

Gerne stehen wir Ihnen persönlich Rede und Antwort.

Mit dem Absenden stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Daten sowie der Kontaktaufnahme per E-Mail, Post oder Telefon zu.


Im vierten Quartal 2021 war das Vermögen in Deutschland – exklusive Immobilien – auf einen Rekordwert von über 7,6 Billionen Euro geklettert. Dann begann mit dem russischen Einmarsch in die Ukraine im Februar 2022 die krisenhafte Konjunkturphase, die bis heute andauert und das Vermögen zunächst schrumpfen ließ. Nun aber stehen die Zeichen auf Erholung: Nach Daten der Deutschen Bundesbank verfügten die Bundesbürger im zweiten Quartal dieses Jahres über Bargeld, Bankeinlagen, Wertpapiere und Ansprüche gegenüber Versicherungen im Gesamtwert von rund 7,5 Billionen Euro.

Die Hauptgründe liegen zum einen in Börsengewinnen, zum anderen und hauptsächlich aber in den gestiegenen Leitzinsen in der Eurozone. Bekanntlich hegen die Deutschen eine Vorliebe für festverzinsliche Anlagen, die sich nun wieder stärker rentieren – auch wenn viele Banken die Zinsen nur zögerlich an ihre Kunden weitergeben. Zugleich stieg die Zahl deutscher Aktionäre 2022 auf 12,89 Millionen, womit der alte Rekordwert von 2001 (12,85 Millionen) endlich übertroffen wurde. Erst 2018 hatten die Vermögen die 6-Billionen-Marke überschritten.

Aktuelle News

Sichere dir deine Zukunft – Kostenfreies Event zur Vorsorgevollmacht & Testament
In einer immer komplexeren Welt wird es zunehmend wichtiger, sich rechtzeitig um die eigene Vorsorge zukümmern. Wusstet ihr, dass weniger als die Hälfte der über 46-Jährigen in Deutschland ein Testament, eine Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung aufgesetzt haben? Die Folgen mangelnder Vorbereitung können gravierend sein – sowohl für dich als auch für deine Angehörigen. Es gibt […]
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt entschied: Wer fälschlich über die Zusammensetzung des Nachlasses irrt, kann die zunächst erfolgte Erbausschlagung anfechten (Beschl. v. 24.07.2024, Az. 21 W 146/23). 
Die verstorbene Mutter war alkoholkrank und lebte in einer verwahrlosten Wohnung: Wer hätte ahnen können, dass sie noch viel Geld auf dem Konto hat? Wer in so einem Fall irrt, kann erben, auch wenn er den Nachlass zunächst ausgeschlagen hat. Weiterlesen: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-frankfurt-21w146-23-anfechtung-ausschlagung-nachlass-erbe