Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt entschied: Wer fälschlich über die Zusammensetzung des Nachlasses irrt, kann die zunächst erfolgte Erbausschlagung anfechten (Beschl. v. 24.07.2024, Az. 21 W 146/23). 

Die verstorbene Mutter war alkoholkrank und lebte in einer verwahrlosten Wohnung: Wer hätte ahnen können, dass sie noch viel Geld auf dem Konto hat? Wer in so einem Fall irrt, kann erben, auch wenn er den Nachlass zunächst ausgeschlagen hat. Weiterlesen: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-frankfurt-21w146-23-anfechtung-ausschlagung-nachlass-erbe

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